Universelle periodische Überprüfung

UN-Menschenrechtsrat

„Universal Periodic Review“, die universelle periodische Überprüfung ist ein neu eingeführtes Verfahren des Menschenrechtsrates, das nicht die bestehenden Staatenberichtsverfahren ersetzen soll. Vielmehr wird die Lage der Menschenrechte in dem betreffenden Mitgliedsstaat alle vier Jahre überprüft auf der Basis eines nationalen Staatenberichts, einer vom Hochkommissariat für Menschenrechte erstellte Länderdokumentation und einer Zusammenfassung von Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft zum jeweiligen Staat. Im Rahmen eines interaktiven Dialogs stellt dann der jeweilige Staat seinen Bericht vor dem Menschenrechtsrat vor. Andere Staaten können währenddessen Empfehlungen geben und Fragen stellen. Danach besteht für den Staat die Möglichkeit, sich innerhalb einer bestimmten Frist dazu zu äußern und die Empfehlungen abzulehnen oder anzunehmen.

Die erste Überprüfung mittels dieses Verfahrens hat für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zwischen April 2008 und November 2011 stattgefunden. Für Deutschland fand die erste Überprüfung der Menschenrechtslage im Februar 2009 statt. Am 25. April 2013 kam es bereits zur erneuten Überprüfung, wobei auch dazu Stellung genommen werden musste, in welcher Art und Weise die Empfehlungen aus der ersten Überprüfung umgesetzt worden sind.

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