Universelle periodische Überprüfung

UN-Menschenrechtsrat

„Universal Periodic Review“, die universelle periodische Überprüfung ist ein neu eingeführtes Verfahren des Menschenrechtsrates, das nicht die bestehenden Staatenberichtsverfahren ersetzen soll. Vielmehr wird die Lage der Menschenrechte in dem betreffenden Mitgliedsstaat alle vier Jahre überprüft auf der Basis eines nationalen Staatenberichts, einer vom Hochkommissariat für Menschenrechte erstellte Länderdokumentation und einer

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Beschwerdeverfahren

UN-Menschenrechtrsrat

Die Beschwerde wird beim Menschenrechtsrat eingereicht. Hier handelt es sich um die Überarbeitung des unter der ehemaligen Menschenrechtskommission vorhandenen „1503-Beschwerdeverfahren“. Mit Hilfe dieses Beschwerdeverfahrens sollen in einem Staat schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte, wenn Anzeichen von regelmäßigen und systematischen Mustern vorliegen, identifiziert und eingedämmt werden. Zwar kann eine solche Beschwerde auch

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Menschenrechtsrat

UN-Menschenrechtsrat

Im Rahmen einer umfassenden Reform hat der Menschenrechtsrat die frühere Menschenrechtskommission abgelöst. Er ist seit 2006 für die weltweite Entwicklung und Durchsetzung der Menschenrechte bei den Vereinten Nationen zuständig. Am 15. März 2006 ist die Gründung des Menschenrechtsrates mit 170 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 4 Nein-Stimmen (Israel, Marshallinseln, Palau, USA)

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Aufgaben des Menschenrechtsrats

UN Menschenrechtsrat, Genf

Welche Aufgaben dem Menschenrechtsrat obliegen, ist in der Resolution 60/251 der Vereinten Nationen vom 15. März 2006 festgelegt worden. Danach soll der Menschenrechtsrat die Menschenrechtsbildung und -erziehung sowie die Bereitstellung von Beratenden Diensten, technischer Hilfe und Kapazitätsaufbau in Absprache mit den betreffenden Mitgliedstaaten und mit deren Zustimmung fördern; als Forum

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