Akzeptanz und Umsetzung der UN-Menschenrechtsabkommen

UN-Menschenrechtsrat

Die meisten Staaten sind den UN-Menschenrechtsabkommen – mit einer Ausnahme – überwiegend beigetreten und haben diese ratifiziert. Damit gelten die UN-Menschenrechtsabkommen nahezu auf der gesamten Welt – ausgenommen oftmals die USA. Die wichtigsten Menschenrechtsabkommen, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale

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Menschenrechtsabkommen im Überblick

Trotz der Unverbindlichkeit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ sind im Laufe der Zeit eine imponierende Anzahl an Internationalen Pakten und Übereinkommen von vielen Staaten verbindlich unterzeichnet und ratifiziert worden. Die damit verbundenen Verpflichtungen und Ziele sind in regelmäßigen Abständen von den Vertragsstaaten auch zu dokumentieren: Internationaler Pakt über bürgerliche und

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Menschenrechtsausschuss

UN-Menschenrechtsrat

Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen („Human Rights Committee“) bestehend aus 18 Experten zählt zu den Vertragsorganen der Vereinten Nationen. Die Aufgaben des Ausschusses sind begrenzt auf die Einhaltung und Überwachung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt). Geregelt ist der Menschenrechtsausschuss im Teil IV des Zivilpaktes in den

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Internationaler Menschenrechtskodex

UN Sitzungssaal Genf

Da die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (die UN-Menschenrechtscharta) kein völkerechtlicher Vertrag ist, haben die Vereinten Nationen im Jahre 1966 zwei Menschenrechtspakte verabschiedet, um die Menschenrechte in einer für alle Unterzeichnerstaaten rechtsverbindlichen Form festzulegen: der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) der Internationale Pakt über bürgerliche und politische

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