Der Zugang zu sauberem Wasser ist ein Menschenrecht.
Am 28. Juli 2010 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Resolution 64/292 das Recht auf Wasser als Menschenrecht anerkannt. Die Resolution ist mit 122 Mitgliederstimmen angenommen worden. 41 Staaten haben sich ihrer Stimme enthalten.
Die opponierenden Staaten haben ihre Ablehnung damit begründet, dass ein „internationales Recht auf Wasser“ nicht existiert und darüber hinaus die Resolution zu schwammig und ungenau ist. Auch aus finanziellen Gründen ist die Resolution abgelehnt worden, denn es fehlt vielen Ländern an Geld, um das Ziel der Resolution – die Verbesserung der Wasserversorgung – in die Tat umzusetzen.
Demgegenüber leiten die Befürworter das Menschenrecht auf Wasser von Artikel 11, Abs.1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ab. Zum angemessenen Lebensstandard zählt das Recht auf sanitäre Einrichtungen und sauberes Wasser. Außerdem sind andere Menschenrechte ohne das Recht auf Wasser gar nicht vorstellbar:
- z.B. das Recht auf Leben ist ohne Wasser nicht möglich oder
- das Recht auf Nahrung und der Schutz vor Hunger schließt Wasser natürlicherweise mit ein und nicht zuletzt
- ist das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit und eine angemessene medizinische Versorgung (fast) nicht ohne sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen zu erreichen.
Um dieses Menschenrecht allen Menschen zugänglich zu machen, bedarf es nicht nur finanzieller Mittel, sondern auch technischen Wissens und die gegenseitige Hilfe und Unterstützung aller Staaten. Das Menschenrecht auf Wasser wird dann verletzt, wenn zur Gewährleistung einer Grundversorgung mit Wasser die vorhandenen Ressourcen nicht genutzt werden und die Unterstützung von außen verboten wird.
Bildquellen:
- Staumaer Edersee: Christian Bueltemann