Organe des Internationalen Strafgerichtshofes

Der Internationale Strafgerichtshof ist eine unabhängige Institution. Er ist nicht Teil der Vereinten Nationen, aber er unterhält eine kooperative Beziehung mit den Vereinten Nationen. Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Den Haag, Niederlande.

Der Gerichtshof besteht aus vier Organen. Dies sind das Präsidium, die gerichtlichen Abteilungen (Kammern), die Anklagebehörde und die Kanzlei:

Präsidium

Das Präsidium ist verantwortlich für die gesamte Verwaltung des Gerichtshofs mit Ausnahme der Anklagebehörde und für bestimmte, nach dem Statut für das Präsidium vorgesehene Aufgaben. Für eine Amtszeit von drei Jahren wird das Präsidium gewählt. Dabei wählen alle Richter des Internationalen Strafgerichtshofs aus ihrer Mitte die drei Präsidiumsmitglieder: den Präsidenten und den ersten und zweiten Vizepräsidenten.

Kammern

Die juristischen Abteilungen bestehen aus achtzehn Richtern, verteilt auf die Vorverfahrensabteilung, die Hauptverfahrensabteilung und die Berufungsabteilung. Die Richter in jeder Abteilung sitzen in Kammern, die verantwortlich sind für die Durchführung der Gerichtsverhandlung in den verschiedenen Phasen. Die Zuordnung der Richter zu den verschiedenen Abteilungen wird von der Aufgabe der jeweiligen Abteilung einerseits und der Qualifikation und Erfahrung des Richters andererseits abhängig gemacht. Mit dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass jede Abteilung auf eine gute Kombination von Know-how im Bereich des Strafrechts, des Verfahrensrechts und des Völkerrechts zurückgreifen kann. In den jeweiligen Kammern sitzen – abhängig von der Abteilung – einer, drei oder fünf Richter. Die Amtszeit aller Richter beträgt neun Jahre. Darüberhinaus können Richter im Amt bleiben, um nach Artikel 36 (10) des Rom-Statuts ihre Gerichtsverfahren abzuschließen.

Anklagebehörde

Für die Entgegennahme stichhaltiger Informationen über Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Gerichts fallen, und deren Prüfung ist die Anklagebehörde zuständig. Außerdem obliegt ihr die Durchführung von Ermittlungen. Sie vertritt die Anklage vor Gericht. Als unabhängiges eigenes Organ erhält die Anklagebehörde weder von den Vertragsstaaten noch von der UNO oder anderen Institutionen Weisungen. Der Gerichtshof selbst kontrolliert die Behörde dadurch, dass die Vorverfahrenskammer die Zulässigkeit einer Anklage prüft.

Die Anklagebehörde wird geleitet vom Chefankläger, derzeit (seit 15. Juni 2012) Frau Fatou Bensouda (Gambia). Die Amtszeit des Chefanklägers beträgt neun Jahre. In seiner Arbeit wird er vom stellvertretenden Chefankläger, derzeit (seit November 2012) James K. Stewart (Kanada) unterstützt, der in der Anklagebehörde für die Abteilung Strafverfolgung verantwortlich ist.

Kanzlei

Die Kanzlei ist verantwortlich für die nicht-rechtlichen Aspekte der Verwaltung und Betreuung des Gerichtshofs. Der Leiter der Kanzlei, der höchste Verwaltungsbeamte des Gerichts, wird von den Richtern für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Die Kanzlei untersteht dem Gerichtspräsidenten. Die aktuelle Leitung liegt bei Herr Herman von Hebel (Niederlande).

Der Gerichtshof hat außerdem eine Reihe von semi-autonomen Büros wie die Abteilung für Opfer und Zeugen, die sich u.a. um Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen kümmern. Diese Büros fallen unter die Kanzlei für administrative Zwecke, funktionieren aber auch als völlig unabhängige Büros. Die Versammlung der Vertragsstaaten hat auch einen Treuhandfonds eingerichtet zugunsten der Opfer von Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Gerichts fallen und für die Familien der Opfer.

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