Menschenrechtskommission

UN-Menschenrechtrsrat

In Artikel 68 der Charta der Vereinten Nationen war die Schaffung einer Menschenrechtskommission vorgesehen. Diese ist 1946 gegründet und 2006 durch den Menschenrechtsrat abgelöst worden. Da die Menschenrechtskommission ein Unterorgan des UN-Wirtschafts- und Sozialrates war, wählte dieser auch die Mitglieder der Kommission für einen Zeitraum von 3 Jahren. Durch die steigende Anzahl der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ist auch die Mitgliederzahl der Kommission von anfangs 18 auf 53 angestiegen. Dabei war jede Region durch eine Anzahl von Mitgliedern vertreten, deren Höhe mit Hilfe eines bestimmten Schlüssels ermittelt wurde.

Die Menschenrechtskommission ist jedes Jahr zu einer sechswöchigen Sitzungsperiode (März-April) zusammengekommen. Ihr oblag u.a. die Ausarbeitung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Ausarbeitung der Internationalen Pakte über Bürgerliche und Politische Rechte und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Es war Aufgabe der Menschenrechtskommission, Menschenrechtsverletzungen in bestimmten Ländern festzustellen und öffentlich zu verurteilen. Über weitergehende Maßnahmen entschied der UN-Sicherheitsrat und die UN-Generalversammlung.

Im Laufe der Jahre stieg die Kritik an der Menschenrechtskommission: Vor allem wurde ihre Glaubwürdigkeit in Frage gestellt und die Wirksamkeit ihrer Arbeit in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte bezweifelt.

So wurde kritisiert, dass sich die Kommission nicht mit allen Menschenrechtsverletzungen befasst hat, sondern selektiv Anklagen gegen die Staaten erhoben hat, deren politische Macht und Lobby zu gering (oder gar nicht vorhanden) war, um eine solche Anprangerung zu verhindern. Politische Absprachen und Allianzen haben dabei immer mehr zu Gruppierungen und Blockbildungen von Staatengruppen geführt. Das führte zu einer Politisierung der Menschenrechtskommission.

Weiterhin missfiel, dass die Reaktion auf massive, auffällige Menschenrechtsverletzungen unter Umständen lange auf sich warten ließ. Die starre und zu kurze jährliche Sitzungsperiode von 6 Wochen ist ein Grund dafür gewesen.

Aber auch die Zusammensetzung der Menschenrechtskommission stand in der Kritik. Dadurch, dass jedes Mitglied der Vereinten Nationen mit ausreichender Unterstützung in seiner Regionalgruppe auch Mitglied der Kommission werden konnte, war die Vorauswahl im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen überflüssig, wenn die Regionalgruppen lediglich genauso viele Nominierungen aussprachen wie ihnen zustanden. Ein Platz in der Menschenrechtskommission war deshalb begehrt, weil man sich so vor Kritik (durch Nichtbefassungsanträge) schützen konnte und nicht um zum Schutz der Menschenrechte beizutragen.

Eine Reform ist also dringend notwendig gewesen: So ist mit großer Mehrheit am 15. März 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen worden, die Menschenrechtskommission durch den Menschenrechtsrat abzulösen.

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