Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung

UN-Vollversammlung

RESOLUTION 64/292

Die Generalversammlung,

unter Hinweis auf ihre Resolutionen 54/175 vom 17. Dezember 1999 über das Recht auf Entwicklung, 55/196 vom 20. Dezember 2000, mit der sie das Jahr 2003 zum Internationalen Jahr des Süßwassers erklärte, 58/217 vom 23. Dezember 2003, mit der sie den Zeitraum 2005-2015 zur Internationalen Aktionsdekade „Wasser – Quelle des Lebens“ erklärte, 59/228 vom 22. Dezember 2004, 61/192 vom 20. Dezember 2006, mit der sie das Jahr 2008 zum Internationalen Jahr der sanitären Grundversorgung erklärte, und 64/198 vom 21. Dezember 2009 über die umfassende Halbzeitüberprüfung der Durchführung der Internationalen Aktionsdekade „Wasser – Quelle des Lebens“, die Agenda 21 vom Juni 1992, die Habitat-Agenda von 1996, den 1977 von der Wasserkonferenz der Vereinten Nationen verabschiedeten Aktionsplan von Mar del Plata und die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung vom Juni 1992,

sowie unter Hinweis auf
die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
den Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung,
das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,
das Übereinkommen über die Rechte des Kindes,
das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
und das Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten,

ferner unter Hinweis auf alle früheren Resolutionen des Menschenrechtsrats über die Menschenrechte und den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser und Sanitärversorgung, namentlich die Ratsresolutionen 7/22 vom 28. März 2008 und 12/8 vom 1. Oktober 2009 betreffend das Menschenrecht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung, die Allgemeine Bemerkung Nr. 15 (2002) des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte über das Recht auf Wasser (Artikel 11 und 12 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) und den Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte über Umfang und Inhalt der aus den internationalen Menschenrechtsübereinkünften hervorgehenden einschlägigen Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf den gleichen Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser und Sanitärversorgung sowie den Bericht der Unabhängigen Expertin für Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung,

tief besorgt darüber, dass etwa 884 Millionen Menschen keinen Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser und mehr als 2,6 Milliarden keinen Zugang zu einer sanitären Grundversorgung haben, und höchst beunruhigt darüber, dass jedes Jahr infolge von wasser- und sanitärbedingten Krankheiten etwa 1,5 Millionen Kinder unter 5 Jahren sterben und 443 Millionen Schultage verloren gehen,

in der Erkenntnis, wie wichtig der gleiche Zugang zu einwandfreiem und sauberem Trinkwasser und zu Sanitärversorgung als fester Bestandteil der Verwirklichung aller Menschenrechte ist,

in Bekräftigung der Verantwortung der Staaten für die Förderung und den Schutz aller Menschenrechte, die allgemeingültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind und weltweit in fairer und gleicher Weise, gleichberechtigt und gleichgewichtig behandelt werden müssen,

eingedenk der von der internationalen Gemeinschaft eingegangenen Verpflichtung, die Millenniums-Entwicklungsziele vollständig zu erreichen, und in diesem Zusammenhang betonend, dass die Staats- und Regierungschefs entschlossen sind, wie in der Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen zum Ausdruck gebracht, bis zum Jahr 2015 den Anteil der Menschen um die Hälfte zu senken, die einwandfreies Trinkwasser nicht erreichen oder es sich nicht leisten können, und, wie im Durchführungsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung („Durchführungsplan von Johannesburg“) vereinbart, den Anteil der Menschen um die Hälfte zu senken, die keinen Zugang zu grundlegenden sanitären Einrichtungen haben,

  1. erkennt das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als ein Menschenrecht an, das unverzichtbar für den vollen Genuss des Lebens und aller Menschenrechte ist;
  2. fordert die Staaten und die internationalen Organisationen auf, im Wege der internationalen Hilfe und Zusammenarbeit Finanzmittel bereitzustellen, Kapazitäten aufzubauen und Technologien weiterzugeben, insbesondere für die Entwicklungsländer, um die Anstrengungen zur Bereitstellung von einwandfreiem, sauberem, zugänglichem und erschwinglichem Trinkwasser und zur Sanitärversorgung für alle zu verstärken;
  3. begrüßt den Beschluss des Menschenrechtsrats, die Unabhängige Expertin für Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung zu ersuchen, der Generalversammlung einen jährlichen Bericht vorzulegen, und legt ihr nahe, ihr Mandat auch weiterhin in allen Aspekten wahrzunehmen und in Abstimmung mit allen zuständigen Organisationen, Fonds und Programmen der Vereinten Nationen in ihrem der Versammlung auf ihrer sechsundsechzigsten Tagung vorzulegenden Bericht auf die hauptsächlichen Herausforderungen für die Verwirklichung des Menschenrechts auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung sowie auf deren Auswirkungen auf die Erreichung der MillenniumsEntwicklungsziele einzugehen.

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