Internationaler Strafgerichtshof

Als ein ständiges internationales Strafgericht hat der Internationale Strafgerichtshof, IStGH, (International Criminal Court, ICC) seinen Sitz in Den Haag. Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs ist das Rom-Statut, das von einer Diplomatischen Bevollmächtigtenkonferenz der Vereinten Nationen für die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes am 17. Juli 1998 in Rom beschlossen worden ist. Mit In-Kraft-Treten des Rom-Statuts am 1. Juli 2002 (nach der Ratifikation durch den 60. Staat) ist auch der Internationale Strafgerichtshof gegründet worden. Deutschland hat das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes am 11. Dezember 2000 ratifiziert.

Am 11. März 2003 sind die ersten 18 Richter, aus denen der Internationale Strafgerichtshof besteht, vereidigt worden. Ihre Amtszeit beträgt neun Jahre, wobei alle drei Jahre jeweils 1/3 der Richter in geheimer Wahl von den Vertragsparteien des Rom-Statuts neu gewählt werden. Alle Richter müssen aus unterschiedlichen Ländern stammen und ausgewogen die hauptsächlichen Rechtssysteme der Welt vertreten. Die Richter üben ihr Amt unabhängig und hauptamtlich aus. Sie können nicht für eine zweite Amtszeit wiedergewählt werden.

Am 14. März 2012 hat der Internationale Strafgerichtshof sein erstes Urteil gesprochen: Der frühere kongolesische Milizenführer Thomas Lubanga, wurde wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten verurteilt und dafür am 10. Juli 2012 zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahre verurteilt.

Den Internationalen Strafgerichtshof sollte man nicht mit dem Internationalen Gerichtshof verwechseln: Der wichtigste Unterschied besteht in der Zuständigkeit. Während der Internationale Gerichtshof über Streitigkeiten zwischen verschiedenen Staaten (nicht zwischen Einzelpersonen) entscheidet, verhandelt der Internationale Strafgerichtshof Akte des Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, die Individuen, also einzelnen Personen zur Last gelegt werden.

Außerdem arbeitet der Internationale Gerichtshof als ein Hauptorgan und Teil der Vereinten Nationen. Dagegen ist der Internationale Strafgerichtshof eben kein Teil der Vereinten Nationen. Er stellt eine eigenständige internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit dar.

So versteht man den Internationalen Strafgerichtshof als fehlendes Bindeglied im internationalen Rechtssystem.

Bildquellen:

  • International_Criminal_Court: Vincent van Zeijst / ICC

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