Hoher Kommissar für Menschenrechte

Sitz des UNHCHR in Genf

Der United Nations High Commissioner für Human Rights (UNHCHR), der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, wurde als Ergebnis der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz von 1993 durch die Resolution 48/141 der UN-Generalversammlung geschaffen.

Der Hohe Kommissar für Menschenrechte wurde von der Generalversammlung hoch angesiedelt: er hat den Rang eines UN-Untergeneralsekretärs und ist unmittelbar dem UN-Generalsekretär unterstellt. Der Hohe Kommissar für Menschenrechte wird vom UN-Generalsekretär nominiert und von der UN-Generalversammlung bestätigt.

Sein Büro, das Office of the High Commissioner for  Human Rights (OHCHR), wurde – insbesondere auch zur Unterstützung des UN-Menschenrechtsrats, massiv ausgestattet: Das OHCHR mit Sitz in Genf verfügt derzeit über ca. 1.000 Mitarbeiter und einen Jahresetat von 120 Mio. US-$, der nur zu etwa einem Drittel durch die UN und im übrigen durch Spenden von Regierungen, NGOs und Privatpersonen finanziert wird.

Aufgabe des Hohen Kommissar für Menschenrechtehat ist die weltweite Förderung und der weltweite Schutzes aller ziviler, politischer,wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte. Hierzu zählen insbesondere:

  • die Förderung und Koordination von Maßnahmen zur Durchsetzung der Menschenrechte im System der Vereinten Nationen,
  • die Unterstützung und Überwachung der Arbeit der Menschenrechtsorgane der Vereinten Nationen
  • die Förderung der Ratifizierung  und Umsetzung der UN-Menschenrechtsabkommen,
  • die Reaktion auf schwere Verletzungen der Menschenrechte,
  • die Koordination vorbeugender Menschenrechtsaktionen,
  • Unterstützung bei der Entwicklung neuer Normen in Bezug auf die Menschenrechte,
  • die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte,
  • die Förderung des Aufbaus nationaler Menschenrechtsstrukturen,
  • die Koordination der Menschenrechtsorganisationen,
  • Aufklärung, Beratung und technische Hilfe in Bezug auf die Menschenrechte
  • sowie allgemein:
    • Die Förderung der Durchsetzung der Menschenrechte in der Praxis
    • Die Kundgabe des Willens der Völkergemeinschaft zur Durchsetzung der Menschenrechte
    • Die Betonung der Bedeutung der Menschenrechte im internationalen und nationalen Bereich.

Die Vereinten Nationen hatten seit der Errichtung dieses Amtes durch die 48. Generalversammlung sechs Hohe Kommissare für Menschenrechte:

  • von 1994 bis 1997: José Ayala-Lasso (Ecuador),
  • von 1997 bis 2002: Mary Robinson (Irland),
  • von 2002 bis 2003: Sérgio Vieira de Mello (Brasilien),
  • interimsmäßig von 2003 bis 2004: Bertrand Ramcharan (Guyana),
  • von 2004 bis 2008: Louise Arbour (Kanada) und
  • seit September 2008: Navanethem Pillay (Südafrika).

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