Generalversammlung

Die Generalversammlung ist die Vollversammlung der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, die als alleiniges Plenarorgan eine wichtige Stellung einnimmt. Nach Artikel 7 der Charta der Vereinten Nationen ist die Generalversammlung ein Hauptorgan der Vereinten Nationen. Sie stellt den Dreh- und Angelpunkt aller Handlungen der Vereinten Nationen dar. Faktisch ist sie die wichtigste Institution innerhalb der UN.

Mitglieder der Generalversammlung sind gemäß Artikel 9 der Charta alle Mitglieder der Vereinten Nationen mit je höchstens 5 Vertretern. Jedes Mitglied hat eine Stimme (Artikel 18 der Charta), unabhängig von Bevölkerungszahl, Landesgröße oder Wirtschaftsgröße. So haben die (gegenwärtig) 193 Mitgliedsstaaten alle die gleichen Rechte. Die Aufnahme von neuen Mitgliedern fällt auch in den Entscheidungsbereich der Generalversammlung.

Zu ihrer ordentlichen Jahrestagung tritt die Generalversammlung einmal im Jahr von September bis Dezember zusammen. Dann kann sie sich mit allen im Rahmen der Charta anfallenden Fragen und Problemen auseinandersetzen (Artikel 10 der Charta). Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehört es

  • die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern zu beschließen
  • die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen zu wählen
  • die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der vereinten Nationen zu wählen
  • den Generalsekretär der Vereinten Nationen (nach Vorschlag durch den Sicherheitsrat) zu wählen
  • die Richter des Internationalen Gerichtshofes zu wählen
  • den Haushaltsplan der Vereinten Nationen zu genehmigen.

Darüber hinaus kann die Generalversammlung Resolutionen beschließen. Diese sind allerdings – im Gegensatz zu den Resolutionen des Sicherheitsrates – nicht völkerrechtlich bindend. Als Empfehlungen können sie aber durchaus Druck entfalten. Denn mindestens eine Mehrheit der Mitgliedstaaten hat die jeweilige Resolution befürwortet und steht daher auch hinter ihr.

Die Generalversammlung hat sich gemäß Artikel 21 der Charta der Vereinten Nationen eine Geschäftsordnung gegeben, in der die Aufgaben und Pflichten festgelegt sind. Zur Arbeitserleichterung kann die Generalversammlung Ausschüsse einsetzen, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben für erforderlich hält (Regel 96 der Geschäftsordnung). So existieren 6 Hauptausschüsse der Generalversammlung (Regel 98 der Geschäftsordnung):

  1. Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit (Erster Ausschuss)
  2. Wirtschafts- und Finanzausschuss (Zweiter Ausschuss)
  3. Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen (Dritter Ausschuss)
  4. Ausschuss für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuss)
  5. Verwaltungs- und Haushaltsausschuss (Fünfter Ausschuss)
  6. Rechtsausschuss (Sechster Ausschuss)

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