Eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen ist die Sicherung des Weltfriedens. Das kommt bereits deutlich in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen zum Ausdruck. Die Vereinten Nationen wollen „als gute Nachbarn in Frieden miteinander…leben“ und „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit…wahren“. Welchen Stellenwert die Friedenssicherung bei den Vereinten Nationen hat, wird nochmals deutlich durch die Zielsetzung, die im allerersten Artikel der Charta manifestiert ist:
„Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
(1) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen“
Ein vollkommenes Gewaltverbot ist in der Charta allerdings nicht festgehalten. Vielmehr steht jedem Land sein Recht auf Selbstverteidigung zu und darüber hinaus kann der Sicherheitsrat nach Artikel 42 der Charta mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen. Zwar ist nach der Charta das Aufstellen von Truppen unter dem direkten Kommando der Vereinten Nationen möglich, es ist aber nie dazu gekommen.
Dagegen sind die sog. „Blauhelme“ zur passiven Friedenssicherung nicht in der Charta verankert. Ein Mandat zur Entsendung von UN-Friedenstruppen kann nur der UN-Sicherheitsrat durch eine Resolution erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Außerdem findet ein solcher Einsatz nicht ohne die Zustimmung aller im Konflikt befindlichen Gruppen oder der Landesregierung, in dem der Einsatz stattfinden soll, statt. Die Blauhelmsoldaten werden zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt und nicht zur Friedensherstellung. Einen Kampfauftrag gibt es nicht. Die Waffen, die sie tragen, dürfen lediglich zur Selbstverteidigung eingesetzt werden. Zu erkennen sind die Blauhelmsoldaten entweder an einem blauen Helm oder einem blauen Barett mit einem UN-Abzeichen. Das tragen sie neben der Uniform ihres Landes. Für ihr Engagement zur Sicherung des Weltfriedens erhielten die UN-Blauhelme 1988 den Friedensnobelpreis.