Das Rom-Statut oder auch Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (Rome Statute of the International Criminal Court) vom 17. Juli 1998 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dem die Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofes geschaffen worden ist. Es ist das Ergebnis eines langen Hinwirkens auf die Bestrafung und Verhinderung von Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Kurze Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, die Greueltaten des Zweiten Weltkrieges noch im Bewusstsein, ist es zur Verabschiedung der Konvention zur Verhinderung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes (Resolution 260 vom 9.12.1948) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen gekommen, die in Artikel 6 ein internationales Strafgericht vorsah. Die Völkerrechtskommisssion erhielt den Auftrag, zu prüfen, ob „die Errichtung eines internationalen gerichtlichen Organs für die Durchführung von Verfahren wegen Völkermord wünschenswert und möglich ist“. Auch wenn aufgrund einer positiven Beurteilung ein Ausschuss zur Ausarbeitung eines Entwurfs für solch einen Gerichtshof beauftragt worden ist, kam es lange nicht zu einer Errichtung eines Strafgerichts. Gerade der Kalte Krieg hat einen nicht unwesentlichen Anteil daran, dass diese Idee über einen langen Zeitraum nicht Wirklichkeit werden konnte.
Erst mit dem Ende des Kalten Krieges und den positiven Erfahrungen der Ad-hoc-Tribunale in Jugoslawien und Ruanda lebte die Verwirklichung eines Internationalen Strafgerichtes wieder auf. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloss, einen Vorbereitungsausschuss für die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes mit der Ausarbeitung eines konsolidierten Verhandlungstextes zur Vorlage an eine Diplomatenkonferenz einzusetzen. So kam es vom 15. Juni bis 17. Juli 1998 in Rom zu dieser Konferenz, um eine Konvention über die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes fertigzustellen und zu verabschieden. Diese Konferenz war von Erfolg gekrönt: Am 17. Juli 1998 ist das Rom-Statut verabschiedet worden und mit Inkrafttreten des Statuts am 1. Juli 2002 ist der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag eingerichtet worden.
Nach diesem Statut ist der Internationale Strafgerichtshof zuständig für Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression. Obwohl der Internationale Strafgerichtshof nach Artikel 5 Abs.1 d) für die Verbrechen der Aggression formal zuständig ist, fehlt es an einer Definition. So konnte die Gerichtsbarkeit in diesem Bereich gar nicht durchgeführt werden. Mit der ersten Überprüfungskonferenz des Rom-Statuts gemäß seines Artikels 123 in Kampala, Uganda, vom 31. Mai bis zum 11. Juni 2010 wurde das nachgeholt, trotz einiger Widerstände: Eine Definition zum Verbrechen der Aggression konnte durch die Resolution RC/Res.6 am 11. Juni 2010 beschlossen werden. Das Verbrechen der Aggression wird in „Artikel 8 bis“ nun definiert.
Auch für die Ausübung der Gerichtsbarkeit bei Verbrechen der Aggression besonders bezüglich der Rolle des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist man zu einem Ergebnis gelangt. Allerdings müssen die Vertragsstaaten des Rom-Statuts durch eine absolute Zweidrittelmehrheit frühestens 2017 dieser Ausübung der Gerichtsbarkeit zustimmen. Also kann bis dahin über die Verbrechen der Aggression immer noch nicht gerichtet werden. Bisher (Stand 15. Juli 2013) haben sieben Staaten die Änderungen des Rom-Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs bezüglich Verbrechen der Aggression (Amendments on the crime of aggression to the Rome Statute of the International Criminal Court) ratifiziert. Dazu gehört auch die Bundesrepublik Deutschland (Ratifikation am 3. Juni 2013).
Bildquellen:
- International_Criminal_Court: Vincent van Zeijst / ICC