Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofs

Als Vorgänger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gelten die Militärtribunale, mit denen Kriegsverbrecher des Zweiten Weltkrieges abgeurteilt worden sind. Durch das Internationale Militärtribunal 1946 in Nürnberg wurde 22 Hauptkriegsverbrechern des Zweiten Weltkrieges der Prozess gemacht („Nürnberger Kriegsverbrecherprozess“ bzw. „Nürnberger Prozesse“). In den Tokioter Prozessen 1946 wurden 28 Verantwortliche der Japanischen Armee angeklagt.

Diese Militärtribunale fanden in den Ad-hoc-Strafgerichten für Jugoslawien und Ruanda ihre Weiterentwicklung. Sowohl das Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien als auch das Internationale Strafgericht für Ruanda sind durch Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen als Ad-hoc-Tribunale beschlossen worden. Diese Ad-hoc-Tribunale sind im Nachhinein geschaffen worden, um über ganz bestimmte Ereignisse zu Gericht zu sitzen. Somit bestanden sie nicht auf Dauer und waren eine „Notlösung“, da kein anderes bereits bestehendes Strafgericht vorhanden war. Ein weiteres Problem bestand im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot, da diese Tribunale immer erst im Nachhinein aufgestellt worden sind.

Diese Schwierigkeiten hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag nicht mehr. Hier handelt es sich um ein auf Dauer angelegtes Gericht, das auf der Grundlage eines internationalen Vertrages, des Rom-Statuts, fungiert. In dem Rom-Statut wird besonderen Wert auf die Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze wie das Rückwirkungsverbot und das Doppelbestrafungsverbot, der Bestimmtheitsgrundsatz und die Rechte der beschuldigten Person gelegt. Im Gegensatz zu den Urteilen von Nürnberg kann der Internationale Strafgerichtshof keine Todesstrafe verhängen.  Neben den Regeln für die Rechtsprechung ist durch das Rom-Statut auch die Struktur und die Funktion des Gerichts genau bestimmt. 122 Länder (Stand 11. Juli 2013) sind Vertragsstaaten des Rom-Statuts und erkennen den Internationalen Strafgerichtshof an.

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