Der Internationale Gerichtshof

Das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen ist der Internationale Gerichtshof (The International Court of Justice, ICJ). Er wurde im Juni 1945 durch die Charta der Vereinten Nationen gegründet und hat seine Arbeit im April 1946 aufgenommen. Der Sitz des Gerichtshofes ist im Friedenspalast in Den Haag (Niederlande). Damit ist es das einzige von den sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen, dessen Sitz sich nicht in New York befindet.

Seine Mitglieder werden von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für neun Jahre gewählt. Es sind 15 Richter von unterschiedlicher Nationalität, die in ihrer Funktion als Mitglied des Internationalen Gerichtshofs völlig unabhängig sind und nicht ihr Land vertreten. Die Anzahl der Richter kann sich bis auf 17 erhöhen, wenn ein in einem Verfahren beteiligter Staat kein Mitglied des Gerichtshofes ist. Dann besteht die Möglichkeit, dass ein Richter aus diesem Land „ad hoc“ am Verfahren teilnimmt.

Geregelt ist der Internationale Gerichtshof nach der Charta der Vereinten Nationen und dem Statut des Internationalen Gerichtshofs. So haben nur Vertragsstaaten des Statuts des Internationalen Gerichtshofs Zugang zum Gerichtshof. Dazu gehören alle Mitglieder der Vereinten Nationen (Artikel 93 Abs. 1 der UN-Charta); aber auch die Staaten, die lediglich das Statut ratifiziert haben und nicht Mitglied der Vereinten Nationen sind (Resolution 9 des Sicherheitsrates vom 15. Oktober 1946).

Der Internationale Gerichtshof hat die Aufgabe, in Einklang mit dem Völkerrecht, Rechtsstreitigkeiten, die ihm von Staaten angetragen werden, zu klären und Gutachten zu Rechtsfragen zu erstellen, die von autorisierten Organen der Vereinten Nationen und Sonderorganisationen angeforderten werden.

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