Beschwerdeverfahren

UN-Menschenrechtrsrat

Die Beschwerde wird beim Menschenrechtsrat eingereicht. Hier handelt es sich um die Überarbeitung des unter der ehemaligen Menschenrechtskommission vorhandenen „1503-Beschwerdeverfahren“. Mit Hilfe dieses Beschwerdeverfahrens sollen in einem Staat schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte, wenn Anzeichen von regelmäßigen und systematischen Mustern vorliegen, identifiziert und eingedämmt werden.

Zwar kann eine solche Beschwerde auch von Einzelpersonen beim Menschenrechtsrat eingereicht werden, aber eine Beteiligung als Beschwerdeführer ist nicht möglich. Das unterscheidet dieses Beschwerdeverfahren vom Individualbeschwerdeverfahren, mit dem gegen Verletzungen einzelner Menschenrechtsabkommen vorgegangen werden kann – wenn diese Möglichkeit durch ein Fakultativprotokoll eingeräumt worden ist.

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