40 Jahre UN-Mitgliedschaft

Flagge der Vereinten Nationen

Nun ist es auf den Tag genau 40 Jahre her, dass Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen geworden ist. Am 18. September 1973 ist die Aufnahme durch die UN-Generalversammlung beschlossen worden. Die Bundesrepublik Deutschland ist gemeinsam mit der Deutschen Demokratischen Republik als 133. und 134. Staat den Vereinten Nationen beigetreten.

Dadurch das beide deutsche Staaten während des Kalten Krieges auf entgegenstehenden Seiten standen und dort in die jeweilige Politik auch eingebunden waren, gab es keine Möglichkeit, lediglich einen der beiden deutschen Staaten in die Vereinten Nationen aufzunehmen. Erst im Jahre 1972 ist zwischen der Bundesrepublik und der DDR abgesprochen worden, sich gegenseitig über die Schritte zur Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen zu informieren. Durch den Grundlagenvertrag von 1972 war dann der Weg frei für einen Beitritt beider Staaten. Die Aufnahme in die UN ist am 12./15. Juni 1973 beantragt worden.

Direkt nach dem Zweiten Welkrieg war an eine Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen schon deshalb nicht zu denken, weil einerseits im zerstörten Deutschland der Wiederaufbau und die Existenzsicherung im Vordergrund standen und andererseits Deutschland als „Kriegsfeind“ womöglich überhaupt nicht als Mitglied geduldet werden würde. Schon während der Konferenz von San Francisco 1945 ist in der Charta der Vereinten Nationen in den Artikeln 53, 77 und 107 (sogenannten „Feindstaatenklauseln“) festgelegt worden, dass eventuelle Maßnahmen gegen Feindstaaten nicht den Verpflichtungen der Charta unterliegen. Nach dem Wortlaut der Klausel könnte Deutschland auch heute noch ohne UN-Beschluss angegriffen werden.

Artikel 53:
Abs.1 : … Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind;

Abs.2 : Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

Artikel 107:
Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Erst 1995 hat die 50. Generalversammung der Vereinten Nationen eine Resolution (A/RES/50/52) verabschiedet, in der diese Bestimmungen als „obsolet“ bezeichnet worden sind. Die eigentliche Streichung der Klausel hätte daher nur noch deklaratorische Wirkung. So war in der Resolution festgelegt, dass die Streichung in einer der nächsten Sitzungen bzw. so früh wie möglich erfolgen sollte. Sie ist aber bisher nicht gestrichen.

Durch die Deutsche Einheit 1990 bzw. den Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland existiert nur noch ein deutscher Staat, der Mitglied bei den Vereinten Nationen ist. Durch diese Wiedervereinigung ist Deutschland in den vergangen Jahren auch immer wichtiger und bedeutender innerhalb der Vereinten Nationen geworden.

  • Im Mittelpunkt der Aktivitäten stand von Anfang an die Menschenrechtspolitik – bedingt durch die Geschichte und den Zweiten Weltkrieg. So ist der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit auch heute noch ein besonderes Anliegen Deutschlands.
  • Nach der Wiedervereinigung ist es 1992 zum ersten deutschen Blauhelmeinsatz in Kambodscha gekommen, dem einige nachfolgten. Diese Beteiligungen an den UN-Friedensmissionen sind wohl am bekanntesten.
  • Seit 1998 stellt Deutschland den Leiter des UN-Umweltprogramms UNEP.
  • Für viele Konferenzen der Vereinten Nationen ist Deutschland Gastgeber gewesen. Darüber hinaus zählt Deutschland seit vielen Jahren zu den Sitzstaaten der UN. Ein Meilenstein ist dabei der UN-Campus in Bonn gewesen, auf dem der Großteil der in Bonn ansässigen UN-Organisationen vereinigt ist. Aber auch in Berlin befinden sich Kontaktstellen der UN. Nicht zu vergessen ist der Internationale Seegerichtshof (ISGH), der seinen Sitz in Hamburg hat.
  • Beachtlich ist auch die Rolle Deutschlands als drittgrößter Beitragszahler zum Haushalt der Vereinten Nationen. Bei der Finanzierung der internationalen Friedenseinsätze ist die Bundesrepublik viertgrößter Beitragszahler.
  • Leider ist es der Bundesrepublik Deutschland bis heute nicht gelungen, einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu erhalten. Als nichtständiges Mitglied war Deutschland bereits einige Male im Sicherheitsrat vertreten. Die Erweiterung und Reform des Sicherheitsrates fand 2005 in der Generalversammlung keine Mehrheit. Ein Grund: die Haltung Deutschlands gegen die USA bei der Diskussion um den Irakkrieg.

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